Pflege HF
Berufsbild
Sie haben gern mit Menschen zu tun. Situationen erfassen Sie schnell und Teamarbeit liegt Ihnen. Sie beobachten genau und schätzen es, wenn sich kein Tag wie der andere gestaltet. Sie sind gerne in Bewegung und lieben eine flexible Lebensgestaltung.
Im Zentrum der Arbeit von Pflegefachpersonen HF stehen die Patientinnen und Patienten. Sie begleiten und betreuen diese Menschen in allen Lebensphasen – von Jugendlichen bis Hochbetagten, auch aus verschiedenen Kulturen. Die Angehörigen werden oft in Betreuung und Pflege einbezogen. Kompetenzen in der Kommunikation sind zentral, um diese Bereiche zu koordinieren. Dabei übernehmen Pflegefachpersonen die fachliche Verantwortung und zentrale Führungsaufgaben.
Bildungsgänge
- Pflege HF = dreijährige Ausbildung
- Pflege HF für Fachfrau/-mann Gesundheit = zweijährige Ausbildung
- Berufsbegleitender Bildungsgang Pflege (HF)
Zulassungsverfahren/Eignungsabklärung (Schritt 1 - 4)
Hier finden Sie weitere Informationen zum Zulassungsverfahren.
Informationsveranstaltungen
Hier finden Sie die aktuellen Daten und weitere Informationen.
Pflege HF für FaGe
Im Rahmenlehrplan für Bildungsgänge der Höheren Fachschulen „Pflege“ wird die Anrechenbarkeit des einschlägigen eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) Fachfrau/-mann Gesundheit (FaGe) neu geregelt. Für die Inhaberinnen und Inhaber eines einschlägigen EFZ FaGe kann die HF-Ausbildung Pflege um 1800 Lernstunden verkürzt werden.
Grundsätzlich können Sie sich an den Vorgaben für den regulären Bildungsgang Pflege HF orientieren. Die folgenden Umsetzungs- und Zulassungsbedingungen stellen die Ausnahmen gegenüber dem regulären Bildungsgang Pflege HF dar:
Start
Frühling (JW 12)
Herbst (JW 38)
Dauer
4 Semester
3. und 4. Semester: 1. Jahr
5. und 6. Semester: 2. Jahr
Aufteilung der Lernbereiche
Analog des regulären Studienganges
Praktikumsqualifikation
Reguläre Praktikumsqualifikation vom 2. und 3. Ausbildungsjahr (ohne Anpassungen)
Löhne
Lohnempfehlungen analog den Vorgaben der OdA G ZH
Das Zulassungsverfahren ist Voraussetzung für die Aufnahme für die Pflege HF.
Zulassungsentscheid
Die Bildungszentren entscheiden auf Grund der Zulassungskriterien des Eignungsgesprächs und der Eignungseinschätzung der Praxis, ob sie die Studierende / den Studierenden für den 2- oder den 3-jährigen Bildungsgang aufnehmen.
Arbeitsfelder
Arbeitsfelder
- Pflege und Betreuung von Menschen mit Langzeiterkrankungen
- Pflege und Betreuung psychisch erkrankter Menschen
- Pflege und Betreuung von Menschen in Rehabilitation
- Pflege und Betreuung somatisch erkrankter Menschen
- Pflege und Betreuung von Menschen zu Hause
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor Beginn der Ausbildung für ein Arbeitsfeld der Pflege entscheiden. Dadurch wird gewährleistet, dass Sie eine für Sie optimale Ausbildung am ZAG und den Praktikumsbetrieben absolvieren werden.
Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung findet je zur Hälfte am ZAG sowie in verschiedenen Praktikumsinstitutionen statt und gliedert sich in Theorie- und Praxissemester.
Während dieser Zeit finden einzelne Unterrichte im Lernbereich Training und Transfer (LTT) statt. Durch das Training von pflegerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten in einer dazu eingerichteten Lernumgebung werden Sie gezielt auf Ihre Aufgaben als dipl. Pflegefachperson vorbereitet.
Darüber hinaus werden Sie in den Theoriesemestern Unterrichte besuchen, welche mit einem Zertifikat abschliessen:
- Basiskurs Aggressionsmanagement
- Basic Life Support Professional
Zum Abschluss der Ausbildung absolvieren Sie das Qualifikationsverfahren. Hierbei zeigen Sie anhand der drei Prüfungsteile auf, dass Sie die Kompetenzen der dipl. Pflegefachpersonen erworben haben. Das Qualifikationsverfahren besteht aus folgenden Elementen:
- Praxisorientierte Diplomarbeit
- Praktikumsqualifikation 3. Bildungsjahr
- Fachgespräch
Wenn Sie alle drei Prüfungsteile bestanden haben, wird Ihnen das Diplom zur dipl. Pflegefachperson HF erteilt.
Anstellung
Die Studierenden stehen in einem Ausbildungsverhältnis mit dem ZAG. Für die Praktika erhalten die Studierenden eine Entschädigung. Die Auszahlung erfolgt monatlich durch die Praktikumsbetriebe. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Empfehlung der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit Zürich (OdA G ZH). Die Angaben hierfür finden Sie auf der Website der OdA G ZH.
Studierende Pflege HF sind über die gesamte Dauer der Ausbildung oder während eines Teils davon (ein respektive zwei Jahre) Mitarbeitende eines Betriebs. In die arbeitsrechtlichen und sozialversicherungstechnischen Leistungen sind sie in der jeweiligen Arbeitgeberschaft eingebunden.
Schulgeld
Seit Studienjahr 2015/2016 ist die interkantonale Vereinbarung über die Höheren Fachschulen (HFSV) in Kraft, welche für die Studierenden eine verbesserte Freizügigkeit bringt. Somit gilt Folgendes: Sind Sie seit mindestens zwei Jahren in der Schweiz wohnhaft, werden Ihre Ausbildungskosten durch den Wohnkanton übernommen.
Ausländische Personen, die noch nicht zwei Jahre in der Schweiz ihren Wohnsitz haben, können unter gewissen Voraussetzungen auch von der Übernahme des Schulgelds durch den Wohnkanton profitieren. Dies wird im Einzelfall durch uns abgeklärt.
Bei Fragen zum Schulgeld stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Schuladministration Zulassung HF
Tel. 052 266 09 18
zulassung@zag.zh.ch
Voraussetzungen
Eine absolvierte und bestandene Eignungsabklärung (Schritt 1 - 4) ist Voraussetzung für die Höhere Fachschule. Das Mindestalter für das Verfahren ist 17 Jahre. Schulische Voraussetzungen sind eine dreijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder ein allgemeinbildender Abschluss (DMS/FMS oder Matura). Ein positives Abklärungsresultat bleibt drei Jahre gültig. Um an der Höheren Fachschule studieren zu können, sind im Minimum Deutschkenntnisse auf der Stufe C1 (europäischer Referenzrahmen) Voraussetzung.
Praktikumsinstitutionen
Bitte registrieren Sie sich auf der Plattform von www.puls-berufe.ch und wählen Sie die gewünschte Institution für das Eignungspraktikum beziehungsweise zu einem späteren Zeitpunkt für die Direktanstellung der Praktika.
Sie können Ihre Wunschinstitution während der Praktikumszeit selber aussuchen und von den Institutionen direkt anstellen lassen.
Beratung und Begleitung von Berufsbildenden der Höheren Fachschule
Gemäss den Rahmenlehrplänen für Bildungsgänge auf Stufe Höhere Fachschule sind die Ausbildungsinstitutionen für die praktische Ausbildung verantwortlich.
Das vorliegende Angebot richtet sich an Institutionen, die einen Beitrag zur Ausbildung von Studierenden der Bildungsgänge HF und zukünftigen Berufsbildenden leisten möchten, jedoch die Voraussetzungen gemäss den Rahmenlehrplänen noch nicht vollständig erfüllen.
Die Angebote Beratung und Begleitung von Berufsbildenden beinhalten
- die Unterstützung bei der Begleitung von Studierenden HF in der Praxis,
- die Begleitung bei der Erstellung und Umsetzung eines praktischen Ausbildungskonzeptes,
- die Weiterbildungsbegleitung für Teilnehmende einer berufspädagogischen Weiterbildung am ZAG oder einer anderen Institution.
Hinweis:
Diese Angebote Beratung und Begleitung von Berufsbildenden HF in der Praxis unterscheiden sich vom Mentorat Praxis Höhere Fachschule.
Das Mentorat Praxis Höhere Fachschule verfolgt bei der Beratung und Unterstützung der Studierenden und der Praktikumsinstitutionen folgende Ziele:
- Analyse und Klärung des Unterstützungsbedarfs der Studierenden.
- Beratung und Unterstützung der Studierenden.
- Beratung und Unterstützung der Praktikumsinstitutionen.
- Unterstützung bei der Formulierung und Einleitung geeigneter Förderungsmassnahmen.
Falls Sie das Mentorat beanspruchen möchten, wenden Sie sich bitte an Frau Sabine Ackerschott, Verantwortliche Zusammenarbeit Institutionen HF. Das Mentorat ist kostenlos.
