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Berufsbegleitender Bildungsgang Pflege HF

Berufsbild

Sie haben gern mit Menschen zu tun. Situationen erfassen Sie schnell und Teamarbeit liegt Ihnen. Sie beobachten genau und schätzen es, wenn sich kein Tag wie der andere gestaltet. Sie sind gerne in Bewegung und lieben eine flexible Lebensgestaltung.

Im Zentrum der Arbeit von Pflegefachpersonen HF stehen die Patientinnen und Patienten. Sie begleiten und betreuen Menschen in allen Lebensphasen – von Jugendlichen bis Hochbetagten, auch aus verschiedenen Kulturen. Die Angehörigen werden oft in Betreuung und Pflege einbezogen. Kompetenzen in der Kommunikation sind zentral, um diese Bereiche zu koordinieren. Dabei übernehmen Pflegefachpersonen die fachliche Verantwortung und zentrale Führungsaufgaben.

Weitere Informationen zum Berufsbild sowie den Imagespot «Puls Berufe» finden Sie unter: www.puls-berufe.ch

Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Zum berufsbegleitenden Bildungsgang Pflege HF werden Personen zugelassen, welche

  • eine dreijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder einen allgemeinbildenden Abschluss (DMS/FMS oder Matura) absolviert haben,
  • ein Jahr Berufserfahrung (100 %) nach Abschluss der Grundausbildung mitbringen,
  • eine Anstellung von mindestens 50 Stellenprozent im Ausbildungsschwerpunkt, in einer für die Pflege HF anerkannten Institution, vorweisen können
  • einen Multicheck® Kompetenzanalyse Gesundheit HF einreichen - das Ergebnis des Multichecks muss im Dossier an entsprechender Stelle hochgeladen werden. Der Multicheck wird nicht als Selektion für das Zulassungsverfahren angewandt, sondern in die Entscheidung über die Zulassung miteinbezogen.
  • ein Deutsch-Niveau C1 vorweisen können, wenn ihre Muttersprache nicht Deutsch ist und Sie weder über eine dreijährige obligatorische Schulzeit noch eine dreijährige Grundbildung in Deutsch verfügen.

Mit dem Berufsbegleitenden Bildungsgang Pflege HF können Personen beginnen, welche

  • das Zulassungs- und Anrechnungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
  • deren praktischer Ausbildungsort über eine schriftliche Vereinbarung mit dem ZAG vorweisen können.
  • bei Ausbildungsbeginn einen aktuellen Impfstatus für Beschäftigte im Gesundheitswesen nach den Vorgaben des BAG und der eidgenössischen Gesundheitsdirektorenkonferenz vorweisen können.

Anerkennung der Praxis

Die Praktikumsbetriebe sind für die Ausbildung in der Praxis verantwortlich. Sie verfügen über ein Konzept für die praktische Ausbildung der Studierenden.

Pflegefachpersonen, die Studierende anleiten und ausbilden, verfügen über einen Abschluss als diplomierte Pflegefachperson HF oder eine gleichwertige Ausbildung im Arbeitsfeld der Pflege, Berufserfahrung im Arbeitsfeld der Pflege und eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von 100 Lernstunden.

Pflegefachpersonen, die im Praktikumsbetrieb die Verantwortung für die Ausbildung tragen, verfügen über einen Abschluss als diplomierte Pflegefachperson HF oder eine gleichwertige Ausbildung im Fachgebiet, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet und eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von 600 Lernstunden.

(vgl. Rahmenlehrplan Pflege HF).

Anrechnungsverfahren für Bildungsleistungen

Das Verfahren zur Anrechnung von formell oder nicht-formell erworbenen Bildungsleistungen und Kompetenzen erfolgt über vier Phasen.

1. Information und Beratung: Interessierte erhalten Auskunft über ihre Möglichkeiten, sich Bildungsleistungen beziehungsweise berufliche Handlungskompetenzen anrechnen zu lassen.

2. Bilanzierung: Die Bilanzierung ist die Grundlage der Anrechnung von Bildungsleistungen. Die Kandidatinnen und Kandidaten identifizieren und analysieren ihre persönlichen und beruflichen Handlungskompetenzen sowie ihre Vorbildungen und dokumentieren dies in einem Dossier.

2.1 Schriftlicher Erfahrungsbericht: Das Verfassen von schriftlichen Erfahrungsberichten ermöglicht den Kandidatinnen/Kandidaten nicht-formell erworbene Bildungsleistungen auszuweisen und mit der geforderten beruflichen Handlungskompetenz zu vergleichen.

3. Beurteilung: Expertinnen/Experten aus dem Berufsfeld Gesundheit und Lehrpersonen des ZAG überprüfen das Dossier gemeinsam. Nach einem Eignungsgespräch mit der Kandidatin/dem Kandidaten geben die Experten eine Empfehlung ab, welche Handlungskompetenzen angerechnet werden können. Das Eignungsgespräch kann einmal wiederholt werden.

4. Anrechnung von Bildungsleistungen beziehungsweise Handlungskompetenzen: Die Promotionskommission des ZAG entscheidet anhand des Expertenberichts, welche beruflichen Handlungskompetenzen angerechnet werden. Die Kandidatin/der Kandidat erhält eine Bestätigung über die angerechnete Bildungsleistung und welche Module für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren Pflegefachfrau HF/Pflegefachmann HF noch zu absolvieren sind.

Das Anrechnungsverfahren wird am ZAG durchgeführt.

Bitte beachten Sie folgende Fristen:

Anrechnungsverfahren

Das Anrechnungsverfahren muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden.

Promotionsentscheid

Der Promotionsentscheid (siehe Punkt 4) hat drei Jahre Gültigkeit. Die Kandidaten müssen innerhalb dieser Frist mit der Ausbildung (Besuch der Module) beginnen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Es gelten die AGB für das Zahlungsmodul Anrechnungsverfahren BB Pflege HF des ZAG.

Termine Informationsveranstaltung und Anrechnungsverfahren

Der Besuch der Informationsveranstaltung ist für das Anrechnungsverfahren von Bildungsleistungen obligatorisch.

An der Informationsveranstaltung erfahren Sie, wie der Berufsbegleitende Bildungsgang Pflege HF strukturiert ist und wie das Anrechnungsverfahren abläuft.

Ausbildungsdauer

Die Dauer der Ausbildung hängt von der Anzahl der zu besuchenden Module sowie von dem mit dem Arbeitsort definierten individuellen Bildungsablauf ab. Die Ausbildung darf jedoch nicht länger als vier Jahre dauern.

Ausbildung

Modulanmeldung

Modulanmeldungen über die Kursverwaltung ZAG sind erst möglich, wenn der Zulassungs- und Anrechnungsentscheid (Promotionsentscheid) vorliegt. Die Studierenden können sich ab diesem Zeitpunkt über das Anrechnungstool (AVIB-Tool) in der Kursverwaltung ZAG registrieren. Ist die Registrierung abgeschlossen, steht Ihnen in der Kursverwaltung ZAG eine Planungshilfe zur Verfügung, damit der optimale Ausbildungsverlauf geplant werden kann und die Module in der richtigen Abfolge angemeldet werden können.

Bei Fragen zur Ausbildungsplanung und zur Modulanmeldung in der Kursverwaltung ZAG wenden Sie sich an bbpflegehf@zag.zh.ch.

Modulkosten

Seit Studienjahr 2015/2016 ist die interkantonale Vereinbarung über die Höheren Fachschulen (HFSV) in Kraft, welche für die Studierenden eine verbesserte Freizügigkeit bringt. Die Ausbildungskosten werden durch den Wohnkanton übernommen.

Bei Fragen zum Schulgeld stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beratung und Begleitung von Berufsbildenden der Höheren Fachschule

Gemäss den Rahmenlehrplänen für Bildungsgänge auf Stufe Höhere Fachschule sind die Ausbildungsinstitutionen für die praktische Ausbildung verantwortlich.

Das vorliegende Angebot richtet sich an Institutionen, die einen Beitrag zur Ausbildung von Studierenden der Bildungsgänge HF und zukünftigen Berufsbildenden leisten möchten, jedoch die Voraussetzungen gemäss den Rahmenlehrplänen noch nicht vollständig erfüllen.

Die Angebote Beratung und Begleitung von Berufsbildenden beinhalten

Hinweis:

Diese Angebote Beratung und Begleitung von Berufsbildenden HF in der Praxis unterscheiden sich vom Mentorat Praxis Höhere Fachschule.

Das Mentorat Praxis Höhere Fachschule verfolgt bei der Beratung und Unterstützung der Studierenden und der Praktikumsinstitutionen folgende Ziele:

  • Analyse und Klärung des Unterstützungsbedarfs der Studierenden.
  • Beratung und Unterstützung der Studierenden.
  • Beratung und Unterstützung der Praktikumsinstitutionen.
  • Unterstützung bei der Formulierung und Einleitung geeigneter Förderungsmassnahmen.

Falls Sie das Mentorat beanspruchen möchten, wenden Sie sich bitte an Frau Sabine Ackerschott, Verantwortliche Zusammenarbeit Institutionen HF. Das Mentorat ist kostenlos.