Assistent/in Gesundheit und Soziales (AGS)
Berufsbild
Sie möchten Menschen mit körperlichen, geistigen oder sozialen Einschränkungen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen, zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Aufstehen oder beim Essen.
Sie arbeiten bei anderen Menschen im Haushalt mit oder sind beim Einkaufen behilflich. Sie übernehmen auch medizinische Arbeiten wie Blutdruck und Puls messen oder die Gewichtskontrolle. Administrative und logistische Aufgaben wie das Bestellen und Einräumen von Hygienematerial gehören ebenfalls zu ihrem Tagesablauf. Sie erkennen gesundheitliche Veränderungen bei den Patienten und holen Hilfe bei Bedarf.
Bildungsverordnung AGS
Anstellung
Anforderungen und Voraussetzungen
- Einfühlungsvermögen und Respekt vor den Klientinnen und Klienten, ihrer Lebensweise und ihren Ansichten
- Praktisches Geschick
- Fähigkeit zur Teamarbeit
- Psychische Belastbarkeit
- Körperliche Gesundheit
- Sorgfältige Arbeitsweise
- Bereitschaft zu unregelmässigen Arbeitszeiten
- Abgeschlossene obligatorische Schulzeit
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Laufbahnberatung Gesundheitsberufe.
Lehrverhältnis
Selektion und Anstellung der Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales für die zweijährige Grundbildung erfolgt über den Lehrbetrieb. Im Kanton Zürich bilden zum Beispiel Spitäler, Heime, psychiatrische Kliniken und Spitex-Institutionen AGS aus.
Unter www.lena.zh.ch finden Sie das Verzeichnis der offenen Lehrstellen.
Die Schulortzuteilung ist kantonal geregelt.
Berufskunde / Ausbildungsverlauf
Drei Lernorte
Die Ausbildung findet an drei Lernorten statt:
- Berufspraxis: Institutionen des Gesundheits- und Sozialbereichs
- Berufsfachschule: ein Tag pro Woche (Berufskunde, allgemeinbildender Unterricht und Sport)
- Überbetriebliche Kurse
Nachteilsausgleich Berufsfachschule und Qualifikationsverfahren
Lernende mit diagnostizierten Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten (wie Dyslexie, Dyskalkulie oder AD(H)S) können Massnahmen zum Nachteilsausgleich gemäss der Richtlinie „Gewährung von Nachteilsausgleichmassnahmen in der beruflichen Grundbildung“ beantragen.
Die Richtlinie regelt die Voraussetzungen, das Verfahren und weitere Grundlagen zum Vollzug des Nachteilsausgleichs. Sie tritt auf den 1. August 2017 in Kraft. Bereits verfügte Massnahmen zum Nachteilsausgleich behalten ihre Gültigkeit.
Das Antragsformular inklusive Beilagen ist an Frau Julia Amherd, Verantwortliche Person für Nachteilsausgleiche, einzureichen.
Allgemeinbildung (ABU)
Der allgemeinbildende Unterricht soll die Lernenden dazu anhalten, unserer Gesellschaft und der Umwelt engagiert und kritisch gegenüber zu treten sowie die Freude und die Bereitschaft am Lernen fördern. Der Vermittlung von Kenntnissen über gesellschaftliche Zusammenhänge, dem Erwerb überfachlicher Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz, Methodenkompetenz sowie Sprach- und Kommunikationskompetenz) sowie der Persönlichkeitsbildung kommt in der Allgemeinbildung eine grosse Bedeutung zu.
Der Lehrplan fasst die Aspekte der Allgemeinbildung (Recht, Wirtschaft, Politik, Ethik, Identität und Sozialisation Kultur, Ökologie) in einem einzigen Fach mit den beiden Bereichen Gesellschaft sowie Sprache und Kommunikation zusammen. Weitere Blickwinkel wie Gender, Geschichte und Nachhaltigkeit ergänzen diese Aspekte.
Die Allgemeinbildung versucht, die Lernenden sowie ihre Lebenssituation einzubeziehen und ihnen einen breiten Blick auf die heutige Welt zu vermitteln.
Sportunterricht
Im Sportunterricht geht es darum, den Lernenden sportliche Betätigungen in allen Formen näherzubringen. Sinnvolles, lebenslanges Sporttreiben sorgt nicht nur für körperliche Fitness, sondern wirkt auch gesundheitsfördernd und stärkt das Wohlbefinden.
Lust an der Bewegung und an der sportlichen Leistung, aber auch Freude und Spass, sollen beim gemeinsamen Erleben von Bewegung und Sport im Vordergrund stehen.
Der Sportunterricht am ZAG thematisiert Aspekte der Gesundheitsförderung von Bewegung und Sport alleine und zusammen mit anderen in der Gruppe, drinnen in der Sporthalle und draussen in der Natur beim gemeinsamen Erleben von sportlichen Aktivität.
Fachkundige individuelle Begleitung (FiB) und Stützunterricht
Fachkundige individuelle Begleitung (FiB)
Die FiB hat den Zweck, die Lernenden in der zweijährigen beruflichen Grundbildung zu befähigen, die Ausbildungsanforderungen und das Qualifikationsverfahren erfolgreich zu meistern und den Anschluss an weiterführende Qualifikationen zu fördern. Die FiB umfasst schulische und alle anderen bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld der lernenden Person, die den Bildungserfolg gefährden (BBV Art. 10Abs. 5).
Die schulische Begleitung leistet einen Beitrag zur schulischen Leistungsverbesserung der Lernenden. Als professionelle Förderung und Begleitung der Lernenden hat sie zum Ziel,
- die Stärken der lernenden Person zu fördern
- die Eigeninitiative und Selbsteinschätzung zu stärken
- die Lern- und Leistungsmotivation zu stützen
- die eigene Lerntechnik zu verbessern
- die Lernenden in ihrem sozialen Umfeld zu unterstützen
- die Lernenden zu befähigen, die standardisierten Ausbildungsanforderungen und das Qualifikationsverfahren erfolgreich zu meistern
- den Anschluss der Lernenden an weiterführende Qualifikationen zu fördern
Rechtliche Grundlagen / Anspruch
Lernende in der zweijährigen beruflichen Grundbildung haben einen gesetzlichen Anspruch auf FiB. FiB richtet sich „an Personen mit Lernschwierigkeiten in der zweijährigen beruflichen Grundbildung.“
BBG Art. 18 Abs. 2
„Die fachkundige individuelle Begleitung umfasst nicht nur schulische, sondern sämtliche bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld der lernenden Person.“
BBV Art. 10 Abs. 5
Die Gestaltung der FiB im Kanton Zürich richtet sich nach dem Kantonalen Rahmenkonzept zur fachkundigen individuellen Begleitung in der zweijährigen beruflichen Grundbildung für die Berufsfachschulen im Kanton Zürich
(April 2007, Version 2)
Organisation der FiB
- FiB wird vom obligatorischen Unterricht abgetrennt angeboten, das heisst ausserhalb der offiziellen Unterrichtszeiten. Es ist eine ergänzende Lernbegleitung und –förderung.
- FiB findet in der Regel an einem unterrichtsfreien Nachmittag statt (die Lernende Person ist verantwortlich für die Rücksprache mit dem Lehrbetrieb).
- FiB findet primär in Form von Beratungsgesprächen mit FiB-Lehrpersonen statt.
- FiB ist ein grundsätzlich freiwilliges Angebot.
- FiB wird von erfahrenen Berufsschullehrpersonen mit Abschluss oder in Ausbildung des Zertifikatslehrgangs FiB an der ZHSF Zürich übernommen. Die jeweils zuständige FiB-Lehrperson kann, muss aber nicht die eigene Klassenlehrperson sein. Die Koordination übernimmt die FiB-verantwortliche Lehrperson.
Ablauf
Die Lernenden werden bei Ausbildungsbeginn über das FiB-Angebot informiert. Lernende, die diese Begleitung in Anspruch nehmen möchten, melden sich per E-Mail bei der dafür verantwortlichen Lehrperson: Frau Brigitte Ardüser, E-Mail brigitte.ardueser@zag.zh.ch. Diese weist die Lernende an die zuständige FiB-Lehrperson weiter. Die zuständige FiB-Lehrperson vereinbart mit der Lernenden ein Erstgespräch. Im Rahmen dieses Gesprächs wird eine Lernvereinbarung formuliert. Das in der Lernvereinbarung formulierte Vorgehen ist verbindlich. Es finden je nach Bedarf und Vereinbarung weitere Gespräche statt. Bei Bedarf und entsprechend der Vereinbarung werden zuständige Personen anderer Bereiche einbezogen (Lehrbetrieb, Überbetriebliche Kurse, Beratungsstellen) oder die Lernenden an Fachpersonen weiterverwiesen. Am Ende einer FiB-Phase wird ein Schlussgespräch geführt. Dabei wird Bilanz über den Verlauf der FiB gezogen und eventuell das weitere Vorgehen besprochen und vereinbart.
Kosten
Die FiB ist für Lernende kostenlos.
Sie erhalten einen Besprechungstermin bei der zuständigen FiB-Lehrperson, an dem die Situation und das weitere Vorgehen besprochen und vereinbart werden. Die Besprechungstermine werden individuell vereinbart.
Stützunterricht
Der Stützunterricht Sprachkompetenz ist für Lernende konzipiert, bei denen das erfolgreiche Abschliessen der Ausbildung in Frage gestellt ist. Er verfolgt das Ziel, den schriftlichen und/oder mündlichen Ausdruck in Deutsch zu fördern. Dabei orientiert er sich an den individuellen Bedürfnissen der Lernenden.
Der Stützunterricht fällt auf einen unterrichtsfreien Tag. Er findet jeweils an einem Nachmittag während drei Lektionen statt.
Um einen Erfolg zu verzeichnen, wird von den Lernenden ein hohes Mass an Eigenverantwortung, Initiative und die Bereitschaft zum Lernen unter Einhaltung der geltenden Regeln vorausgesetzt. Bis auf allfällige Unterrichtsmaterialien ist der Besuch kostenlos. Wer den Stützunterricht besucht, kann während dieser Zeit kein Freifach belegen. Sofern der Stützunterricht während der Arbeitszeit stattfindet, ist der Besuch bis zu einem halben Tag pro Woche ohne Lohnabzug zu gestatten.
Der Stützunterricht Lern- und Arbeitstechnik wird für AGS-Lernende nicht angeboten. Wir verweisen daher auf die Möglichkeit der fachkundigen individuellen Begleitung (FiB).
Rechtliche Grundlagen
BBG Art. 22/BBV Art. 20
„Lexikon der Berufsbildung“
Anmeldung
Für den Besuch des Stützunterrichts ist eine frühzeitige Anmeldung nötig (siehe Download: Antrag Stützunterricht). Die Anmeldung muss bis zum 30. November (für das Frühjahrssemester) bzw. 31. Mai (für das Herbstemester) erfolgen. Ein Antrag muss von folgenden Parteien unterschrieben werden:
− Lernende/r
− Falls minderjährig: gesetzliche Vertretung
− Verantwortliche/r im Lehrbetrieb
− Klassenlehrperson
− ABU-Lehrperson
Freifächer
Die Freifächer werden von den Berufsfachschulen als freiwillige Ergänzung zur obligatorischen schulischen Bildung angeboten. Sie werden während der Arbeitszeit und in der Freizeit angeboten. Die Lernenden, die im Betrieb und in der Berufsfachschule ausreichende Leistungen erbringen, können Freifächer besuchen. Bis zu einem halben Tag pro Woche dürfen Freifächer auch in die Arbeitszeit fallen, ohne dass den Lernenden Lohnabzüge gemacht werden dürfen. Der Besuch erfolgt im Einvernehmen mit dem Betrieb. Bei Uneinigkeit entscheidet der Kanton.
Rechtliche Grundlagen
BBG Art. 22 Abs. 3/BBV Art. 20 Abs. 1
„Lexikon der Berufsbildung“
Englisch
Englisch ist als Weltsprache Voraussetzung zu einer fundierten Aus- und Weiterbildung und ist in unserem multikulturellen Umfeld Bedingung für gelungene Kommunikation mit Vorgesetzten, Mitarbeitenden, Klientinnen und Klienten.
Organisatorisches / Durchführung
- Lernende im 1. Ausbildungsjahr können Freifächer gemäss Angebot ab dem 2. Semester besuchen.
- Lernende im 2. Ausbildungsjahr können Freifächer gemäss Angebot in beiden Semestern besuchen.
- Anzahl Lektionen pro Freifach und Woche: 2
- Tag und Zeit des jeweiligen Kurses werden nach der Anmeldung bekanntgegeben.
- Freifachkurse werden nur durchgeführt, wenn eine genügende Anzahl Anmeldungen eingehen.
Zeugnis
Freifächer werden benotet und erscheinen im regulären Zeugnis.
Kosten
Der Besuch der Freifächer ist bis auf allfällige Unterrichtsmaterialien für Lernende kostenlos.
Anmeldung
Nach einem vorgängigen Gespräch mit der klassenverantwortlichen Lehrperson, können Sie das Anmeldeformular unter ags@zag.zh.ch bestellen.
Englisch im 1. Ausbildungsjahr (2. Semester)
Die Anmeldung ist bis spätestens Mitte Dezember einzureichen und ist für das ganze Frühjahrssemester verbindlich. Nach Abschluss der Anmeldefrist wird an einem festgelegten Termin ein Englischtest durchgeführt, um die Einstufung in die entsprechende Niveauklasse vorzunehmen.
Englisch im 2. Ausbildungsjahr (3. + 4. Semester)
Die Anmeldung ist bis spätestens Ende Mai einzureichen und ist für das ganze 2. Ausbildungsjahr verbindlich. Nach Abschluss der Anmeldefrist wird an einem festgelegten Termin ein Englischtest durchgeführt, um die Einstufung in die entsprechende Niveauklasse vorzunehmen.
Informatik im 1. Ausbildungsjahr (2. Semester)
Die Anmeldung ist bis spätestens Mitte Dezember einzureichen und ist für das ganze Frühjahrssemester verbindlich.
Veranstaltungen
Hier finden Sie die entsprechenden Informationsanlässe zur Ausbildung Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales.
Informationsveranstaltung Lehrbetriebe 2021
Die Inhalte der Informationsveranstaltung für die Lehrbetriebe AGS und FaGe 2021 finden Sie hier.
