Grundbildung

Berufliche Grundbildung

Eine berufliche Grundbildung vermittelt die zur Ausübung eines Berufes notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse. Sie erfolgt in einer zweijährigen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest oder einer drei- oder vierjährigen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis. In Ergänzung zur drei- oder vierjährigen Grundbildung kann die eidgenössische Berufsmaturität absolviert werden.

Auch Erwachsene können den Abschluss einer beruflichen Grundbildung erlangen. Das Berufsbildungsgesetz sieht dazu mehrere Möglichkeiten vor: Das Spektrum reicht von reglementierten, strukturierten Verfahren für Berufsgruppen oder Teile davon bis hin zu individuellen Anerkennungsverfahren (Quelle: BBT).

Das ZAG bietet folgende Grundbildungen an:

  • Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe)
  • Ergänzende Bildung FaGe
  • Pflegeassistenz
  • Attestausbildung ab 2011

Detaillierte Informationen sowie Angaben zu den verantwortlichen Personen der jeweiligen Bildungsgänge finden Sie unter den entsprechenden Rubriken.

Hinweis: Die Attestausbildung wird 2011 erstmals am ZAG starten. Weitere Informationen zu dieser neuen Ausbildung werden zu einem späteren Zeitpunkt publiziert.