Grundbildung
Berufliche Grundbildung
Eine berufliche Grundbildung vermittelt die zur Ausübung eines Berufes notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse. Sie erfolgt in einer zweijährigen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest oder einer drei- oder vierjährigen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis. In Ergänzung zur drei- oder vierjährigen Grundbildung kann die eidgenössische Berufsmaturität absolviert werden.
Auch Erwachsene können den Abschluss einer beruflichen Grundbildung erlangen. Das Berufsbildungsgesetz sieht dazu mehrere Möglichkeiten vor: Das Spektrum reicht von reglementierten, strukturierten Verfahren für Berufsgruppen oder Teile davon bis hin zu individuellen Anerkennungsverfahren (Quelle: BBT).
Das ZAG bietet folgende Grundbildungen an:
- Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe)
- Ergänzende Bildung FaGe
- Pflegeassistenz
- Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales EBA
Detaillierte Informationen sowie Angaben zu den verantwortlichen Personen der jeweiligen Bildungsgänge finden Sie unter den entsprechenden Rubriken.




